Was soll man einem Kind sagen, wenn es irgendwann erfährt: Zwei Männer haben einen Menschen mit einem Heizungsrohr und einem verbotenen Würgeholz brutal angegriffen und weiter auf ihn eingeschlagen, obwohl er bereits am Boden lag und dabei einen Knochenbruch erlitt? Und trotzdem müssen sie nicht ins Gefängnis, sondern können weiter frei herumlaufen. Ein Kind wird dann vermutlich fragen: „Warum dürfen die frei herumlaufen? Das ist doch nicht gerecht!“

Eine Bewährungsstrafe hinterlässt in einem solchen Fall erhebliches Unbehagen. Resozialisierung erweckt hier den Eindruck, dass brutale Gewalt kaum spürbare Konsequenzen hat.

Ein Blick nach Singapur zeigt, dass ein Rechtsstaat auch anders mit schwerer Gewalt umgehen kann. Dort können schwere vorsätzliche Körperverletzungen mit gefährlichen Waffen mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bewährungsstrafen äußerst selten. Ergebnis: Gewaltkriminalität ist in Singapur quasi nicht vorhanden.

Justiz lebt nicht nur von Paragrafen. Sie lebt auch vom Vertrauen der Menschen. Wenn Recht und Gerechtigkeitsempfinden dauerhaft auseinanderdriften, wächst die Entfremdung von der Rechtsprechung. Diese Entwicklung müssen Staat und Gesellschaft ernst nehmen.